Datenschutzerklärung · STARTKLAR
Stand: 09.09.2026
Diese Datenschutzerklärung gilt für die Anwendung STARTKLAR unter app.startklar-ausbildung.de. Sie führt betriebliche Anforderungsprofile für Ausbildungsplätze mit den Profilen von Jugendlichen zusammen.
Jugendliche brauchen kein Konto und kein Passwort – der Zugang läuft ausschließlich über einen persönlichen Link. Betriebe können ebenfalls ohne Konto teilnehmen (über den Einladungslink zu ihrem Ausbildungsplatz); wer mehrere Ausbildungsplätze führt, kann zusätzlich ein Unternehmenskonto mit Zugangsdaten anlegen.
STARTKLAR läuft über den Jugendcheck 14D: einen Selbsteinschätzungs-Fragebogen für Jugendliche mit Ergebnisbericht und Abgleich mit den Anforderungsprofilen von Ausbildungsplätzen.
Ein älterer Weg über einen klassischen Bewerberfragebogen (Ziffern 2.2 sowie die Abschnitte zu Bewerbungen) ist seit dem 30.08.2026 nicht mehr in Betrieb; darüber lassen sich weder Betriebe eintragen noch Bewerbungen abgeben. Die betreffenden Abschnitte bleiben stehen, solange zugehörige Daten vorhanden sein können.
Künstliche Intelligenz: STARTKLAR setzt keine künstliche Intelligenz ein. Es werden keine Angaben an einen Sprachdienst übermittelt – weder Antworten von Jugendlichen noch Angaben von Betrieben. Alle Ergebnisse entstehen durch feste, nachvollziehbare Rechenregeln auf unserem eigenen Server. Sollte sich das ändern, wird es vorher an dieser Stelle beschrieben.
1. Gemeinsam Verantwortliche
Für STARTKLAR sind zwei Personen gemeinsam verantwortlich im Sinne des Art. 26 DSGVO:
Prof. Dr. Jörg Martens – Inhalt und Organisation
Am Tannenkamp 1a, 27580 Bremerhaven
Telefon: 0170 315 7274
Mathias Köster – Lotswerk – Technik und Betrieb
Siebenbergensweg 27, 27580 Bremerhaven
hallo@lotswerk.de
Zentrale Anlaufstelle: hallo@startklar-ausbildung.de · 0170 315 7274
Intern ist die Verantwortung so aufgeteilt, wie es oben steht: Prof. Dr. Jörg Martens entscheidet über Inhalt, Verfahren und Organisation, Mathias Köster über Technik und Betrieb. Nach außen macht das keinen Unterschied – Sie können sich mit jedem Anliegen an jeden der beiden Verantwortlichen wenden, am einfachsten über die zentrale Anlaufstelle. Ihre Rechte aus der DSGVO können Sie gegenüber jedem von uns geltend machen.
2. Kategorien verarbeiteter Daten
2.1 Angaben des Betriebs
Beim Eintragen eines Ausbildungsplatzes: Name des Betriebs, Ausbildungsberuf, Name der Ansprechperson, E-Mail-Adresse, optional Telefonnummer, sowie die Antworten zum betrieblichen Anforderungsprofil (Bewertungen zu vorformulierten und optional eigenen, frei formulierten Anforderungen).
2.2 Angaben aus dem früheren Bewerberfragebogen
Dieser Weg ist seit dem 30.08.2026 abgeschaltet – neue Angaben werden darüber nicht mehr erhoben. Aus der Zeit davor können noch gespeichert sein: Name, E-Mail-Adresse, optional Telefonnummer, eine Selbstauskunft zum Mindestalter (siehe Ziffer 5), die Antworten zu Interessen, Arbeitsweise und Berufsfeld-Präferenzen sowie optionale Freitextantworten. Für diese Daten gelten dieselben Rechte wie für alle übrigen (siehe Ziffer 11); auf Wunsch werden sie gelöscht.
2.3 Technische Zugriffsdaten
Server-Logfiles des Hosters (siehe Ziffer 7).
2.4 Jugendcheck 14D: Angaben der teilnehmenden Jugendlichen
Beim Ausfüllen des Jugendchecks: eine Selbstauskunft zum Mindestalter (siehe Ziffer 5) und die Einwilligung dazu, die 42 Antworten zu den Selbsteinschätzungs-Aussagen (Skala 1–6 oder „kann ich nicht einschätzen"), die Antworten zu den 6 Situations-Entscheidungsfragen sowie ein optionaler freiwilliger Reflexionstext. Aus diesen Antworten wird ein Ergebnisbericht berechnet und – ebenfalls optional – als PDF bereitgestellt. Ob überhaupt Kontaktdaten hinterlegt werden, ist freiwillig (siehe Ziffer 4: "Kontakt teilen"/"Gefunden werden"); entscheidet sich die Person dafür, sind E-Mail-Adresse und Telefonnummer Pflichtangaben (Postleitzahl bleibt immer freiwillig; Name ist bei "Gefunden werden" ebenfalls Pflicht, bei "Kontakt teilen" freiwillig).
2.5 Technisch notwendige Cookies
STARTKLAR setzt keine Analyse-, Marketing- oder Tracking-Cookies. Verwendet werden ausschließlich diese drei, jeweils nur über eine verschlüsselte Verbindung und für JavaScript nicht lesbar (httpOnly):
- sk_jc_token (90 Tage) – merkt sich den zuletzt bearbeiteten Jugendcheck, damit man bei einer Rückkehr auf demselben Browser fortsetzen kann, statt von vorn zu beginnen. Wird nur beim allgemeinen Einstieg gesetzt; bei einem betriebsspezifischen Link bewusst nicht, damit jeder solche Link zu einem eigenen Durchlauf führt.
- sk_konto_sid (Sitzung) – hält die Anmeldung eines Betriebs- oder Partnerkontos aufrecht. Endet mit dem Schließen des Browsers oder der Abmeldung.
- KPSESSID (Sitzung) – dasselbe für die Anmeldung von Mitarbeitenden der Zentrale. Der Name stammt aus der Anfangszeit der Software und hat keine inhaltliche Bedeutung.
Keines dieser Cookies hat eine Trackingfunktion, und keines wird an Dritte weitergegeben.
2.6 Jugendcheck 14D: Anforderungsprofil-Umfrage im Betrieb
Mitarbeitende eines Betriebs (z. B. Ausbilder:innen, erfahrene Azubis) füllen über einen individuellen Link einen kurzen Fragebogen zu den Anforderungen des Ausbildungsplatzes aus. Erhoben werden die Bewertungen zu den 14 Kompetenzbereichen; eine Zuordnung zu einzelnen Personen ist für STARTKLAR nicht vorgesehen, die Antworten mehrerer Mitarbeitender fließen aggregiert in ein gemeinsames Anforderungsprofil ein.
2.7 Jugendcheck 14D: Freigabe-Entscheidungen und Einwilligungsprotokoll
Jede Freigabe- oder Widerrufsentscheidung der jugendlichen Person (siehe Ziffer 4) wird mit Zeitpunkt und der zum Zeitpunkt geltenden Fassung dieser Erklärung protokolliert, damit im Streitfall nachvollziehbar bleibt, wann wozu eingewilligt wurde.
2.8 Jugendcheck 14D: Standort-/Entfernungsangabe
Die optional angegebene Postleitzahl der jugendlichen Person und die Postleitzahl des Ausbildungsplatzes werden genutzt, um die Entfernung zwischen beiden anzuzeigen (Berechnung anhand einer lokal hinterlegten Postleitzahlen-Koordinatentabelle, ohne Abfrage bei einem externen Kartendienst).
2.9 Technische Zugriffsdaten (Jugendcheck 14D)
Server-Logfiles des Hosters (siehe Ziffer 7); zusätzlich ein Protokoll darüber, wann ein Betrieb welche freigegebene Matchkarte oder Talent-Liste (die Liste mit Kontaktdaten) aufgerufen hat (siehe Ziffer 4).
3. Zwecke und Rechtsgrundlagen
Die Angaben werden verarbeitet, um Anforderungsprofile von Ausbildungsplätzen mit den Profilen von Ausbildungsplatz-Suchenden abzugleichen und beiden Seiten eine Orientierung sowie – bei Interesse – eine Kontaktaufnahme zu ermöglichen. Rechtsgrundlage ist die Einwilligung der betroffenen Person durch die freiwillige Angabe der Daten im jeweiligen Formular (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO); die Verarbeitung dient zugleich der Anbahnung eines möglichen Ausbildungsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO).
Aus der Zeit des früheren Bewerberfragebogens (Ziffer 2.2) können noch Angaben zum weiteren Verlauf einer Einstellung vorliegen – etwa, ob eine Ausbildung angetreten wurde und wie sie ausgegangen ist. Diese Angaben fließen ausschließlich in eine zusammengefasste, statistische Auswertung ein (ohne Namen oder Kontaktdaten der betroffenen Person) und dienen dazu, herauszufinden, ob eine hohe errechnete Passung tatsächlich mit erfolgreichen Ausbildungsverläufen zusammenhängt. Rechtsgrundlage hierfür ist das berechtigte Interesse an der Weiterentwicklung und wissenschaftlichen Bewertung von STARTKLAR (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO). Neue Angaben dieser Art werden nicht mehr erhoben.
Beim Jugendcheck 14D werden die Angaben verarbeitet, um der jugendlichen Person einen persönlichen Ergebnisbericht zu erstellen und – auf eigenen Wunsch – einen Abgleich mit den Anforderungsprofilen von Ausbildungsplätzen zu ermöglichen. Rechtsgrundlage ist die Einwilligung der jugendlichen Person (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO), die vor Beginn des Fragebogens ausdrücklich eingeholt und mit Zeitpunkt sowie Fassung dieser Erklärung protokolliert wird (siehe Ziffer 2.7); bei einer späteren Freigabe an einen konkreten Betrieb dient die Verarbeitung zugleich der Anbahnung eines möglichen Ausbildungsverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden (siehe Ziffer 11).
4. Empfänger der Daten
Die Bewerberliste des früheren Bewerberfragebogens (Ziffer 2.2) ist nicht mehr erreichbar. Betriebe sehen darüber nichts mehr.
Beim Jugendcheck 14D sieht ein Betrieb zunächst nichts von einer teilnehmenden Person – die Berechnung eines Match-Ergebnisses ist für die jugendliche Person allein sichtbar. Ein Betrieb erhält Einblick erst, wenn diese Person aktiv eine der folgenden, jederzeit einzeln widerrufbaren Freigaben erteilt:
- Match-Profil teilen: ein Betrieb, bei dem freigegeben wurde, sieht eine reduzierte, auf diesen Betrieb bezogene Matchkarte (Stärken, zu klärende Punkte, Match-Index) – ohne Rohantworten, Situationsantworten oder Freitexte.
- Kontakt teilen: zusätzlich zur Matchkarte werden E-Mail-Adresse und Telefonnummer (sowie, falls angegeben, Name) für genau diesen einen Betrieb sichtbar.
- Gefunden werden: eine bewusste Ausnahme vom sonstigen Prinzip – wer das aktiviert, wird automatisch für alle Betriebe sichtbar (inklusive Name, E-Mail, Telefon, Postleitzahl), zu denen laut Berechnung ein ausreichend gutes Match besteht, ohne dass vorher pro Betrieb einzeln freigegeben werden muss. Was „ausreichend gut“ heißt, legt der jeweilige Betrieb fest: Er wählt zwischen Match-Index ab 55, ab 70 (Voreinstellung) und ab 85. Unter 55 wird niemand sichtbar. Diese Betriebe werden zusätzlich per E-Mail über die neue, passende Person informiert.
Jeder Aufruf einer Matchkarte oder der Talent-Liste (der Liste mit Kontaktdaten) durch einen Betrieb wird protokolliert (siehe Ziffer 2.9).
Wir selbst. Als gemeinsam Verantwortliche können wir zur Betreuung und zum Betrieb des Dienstes eine Übersicht der teilnehmenden Personen einsehen: Name, Kontaktdaten, Postleitzahl, ob der Check abgeschlossen ist, ob „Gefunden werden“ aktiviert ist und über welche Schule jemand eingestiegen ist. Nicht einsehbar sind dort die Antworten aus dem Fragebogen und der Ergebnisbericht. Ein Blick in diese Rohdaten ist technisch getrennt, nur mit Begründung und zeitlich befristet möglich und wird gesondert protokolliert. Auch der Aufruf der Übersicht selbst wird protokolliert.
5. Hinweis für minderjährige Nutzer:innen
Der Jugendcheck selbst ist ohne Altersnachweis nutzbar. Er kommt ohne Namen, ohne Mailadresse und ohne Telefonnummer aus: Die Antworten und der Ergebnisbericht bleiben bei der teilnehmenden Person, es wird nichts an Betriebe übermittelt und nichts veröffentlicht. Die Daten lassen sich jederzeit selbst löschen (siehe Ziffer 9 und 11).
Eine Altersangabe wird ausschließlich dort verlangt, wo Kontaktdaten einen Ausbildungsbetrieb erreichen. Das ist an drei Stellen der Fall: wenn jemand allgemein für passende Betriebe auffindbar werden möchte, wenn jemand bei einem einzelnen Betrieb einen ersten Schritt anfragt, und wenn jemand seine Kontaktdaten für einen bestimmten Ausbildungsplatz freigibt. In allen drei Fällen werden Name und Kontaktdaten gespeichert und einem Betrieb sichtbar – und dafür können nach Art. 8 Abs. 1 DSGVO erst Jugendliche ab 16 Jahren selbst einwilligen. Ohne diese Bestätigung werden keine Kontaktdaten an Betriebe weitergegeben; der Ergebnisbericht bleibt davon unberührt.
Diese Altersangabe ist eine Selbstauskunft. Wir können sie nicht überprüfen – eine Ausweiskontrolle oder ein Altersverifikationsdienst wäre für diesen Zweck ein deutlich schwererer Eingriff in die Daten der Jugendlichen als der Schutz, den er brächte. Art. 8 Abs. 2 DSGVO verlangt angemessene Anstrengungen unter Berücksichtigung der verfügbaren Technik, keinen Altersnachweis. Wir fragen deshalb an der Stelle, an der die Angabe etwas bewirkt, und halten nachvollziehbar fest, was gefragt wurde, wann, an welcher Stelle und in welcher Textfassung. Diese Protokolleinträge dienen ausschließlich dem Nachweis nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO und werden an niemanden weitergegeben.
Erziehungsberechtigte, die feststellen, dass ihr Kind hier ohne ihr Einverständnis Kontaktdaten hinterlegt hat, können der Verarbeitung jederzeit formlos widersprechen und die Löschung verlangen – eine Nachricht an hallo@startklar-ausbildung.de genügt, eine Begründung ist nicht nötig. Die Daten werden dann gelöscht und erteilte Freigaben gegenüber Betrieben enden. Unabhängig davon kann die teilnehmende Person ihre Daten über ihren persönlichen Link jederzeit selbst löschen (Ziffer 9 und 11).
Für die Sichtbarkeit gegenüber Betrieben brauchen Jüngere die Einwilligung der Erziehungsberechtigten. Dafür gibt es eine gedruckte Elterninformation mit Einwilligungserklärung, die über die Schule bzw. die durchführende Einrichtung ausgegeben und dort ausgefüllt zurückgegeben wird; sie verbleibt in der Einrichtung. Rechtsgrundlage ist dann die Einwilligung der Erziehungsberechtigten nach Art. 6 Abs. 1 lit. a in Verbindung mit Art. 8 Abs. 1 DSGVO. Das Formular steht unter startklar-ausbildung.de/institutionen.php bereit. Ein eigenständiges digitales Verfahren zur Einholung dieser Einwilligung innerhalb von STARTKLAR selbst gibt es nicht – sie läuft bewusst auf Papier über die Einrichtung.
6. QR-Code-Erzeugung
QR-Codes – etwa auf den Aushängen zum Jugendcheck – werden vollständig auf unserem eigenen Server erzeugt und direkt in die Seite oder das PDF eingebettet. Es wird dafür kein externer Dienst eingebunden, und es werden keine Daten – insbesondere keine IP-Adressen – an Dritte übermittelt.
7. Hosting
Diese Anwendung wird bei einem externen Dienstleister gehostet:
netcup GmbH, Daimlerstraße 25, 76185 Karlsruhe.
Der Serverstandort liegt in Nürnberg, Deutschland.
Mit netcup besteht ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO. Beim Aufruf der Anwendung erhebt der Hoster automatisch technische Zugriffsdaten (u. a. IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, aufgerufene Seite, verwendeter Browser) zum sicheren und stabilen Betrieb (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO).
8. E-Mail-Versand
STARTKLAR verschickt E-Mails an Betriebe (z. B. wenn ein Ausbildungsplatz freigeschaltet wurde oder eine passende Person gefunden werden möchte) und an Jugendliche (z. B. die Erinnerung vor Ablauf einer Einwilligung, siehe Ziffer 9). Der Versand läuft über den Mailserver unserer eigenen Domain, der beim selben Hoster wie die Anwendung liegt (Ziffer 7). Ein Newsletter- oder Versanddienstleister ist nicht eingebunden.
9. Speicherdauer
Die Daten eines Ausbildungsplatzes und der zugehörigen Bewerbungen werden gespeichert, solange der Eintrag besteht. Betriebe können die Löschung ihres Eintrags samt aller zugehörigen Bewerbungen über die unter Ziffer 1 genannte Kontaktadresse veranlassen; damit verbundene Bewerbungsdaten werden dann vollständig mitgelöscht. Bewerber:innen können sich zur Löschung ihrer Angaben ebenfalls an diese Adresse wenden.
Angefangene, nicht abgeschickte Fragebogen werden nach 7 Tagen ohne Aktivität gelöscht – dazu gehören die bis dahin gegebenen Antworten. Solange kein Name und keine Kontaktdaten hinterlegt wurden, ist dieser Datenbestand ohnehin keiner Person zuzuordnen. Die Frist beginnt neu, sobald der persönliche Link wieder aufgerufen wird; wer den Check später fortsetzt, verliert nichts.
Beim Jugendcheck 14D kann die teilnehmende Person ihre Daten jederzeit selbst und sofort löschen – über die Selbstauskunftsseite, erreichbar über ihren eigenen Jugendcheck-Link ("Meine Daten"). Die Löschung entfernt unwiderruflich alle inhaltlichen Daten (Antworten, Ergebnisbericht, Kontaktdaten, Match-Ergebnisse, Freigaben). Lediglich ein inhaltsleerer Protokolleintrag (Zeitpunkt der Löschung, keine Antworten oder Kontaktdaten) bleibt zu Nachweiszwecken bestehen.
Darüber hinaus wird automatisch gelöscht, und zwar nach zwei getrennten Fristen:
- 12 Monate für „Gefunden werden“. Wer diese Sichtbarkeit aktiviert, wird ein Jahr danach automatisch gelöscht – gerechnet ab dem Tag der Aktivierung, nicht ab der letzten Nutzung. 30 Tage vorher geht eine Erinnerung an die hinterlegte Mailadresse, mit der sich die Sichtbarkeit um ein weiteres Jahr verlängern lässt.
- 24 Monate für alles Übrige. Gerechnet ab der letzten Nutzung; „letzte Nutzung“ ist der letzte Zugriff über den persönlichen Jugendcheck-Link. Wer den Check fortsetzt, sein Ergebnis erneut aufruft oder eine Freigabe ändert, setzt die Frist neu in Gang.
Die kürzere Frist gilt ausdrücklich nur für „Gefunden werden“. Wer lediglich seinen Kontakt mit einem einzelnen Betrieb geteilt hat, fällt unter die 24 Monate. Unabhängig von beidem gilt jederzeit: Löschung auf Wunsch, ohne Wartezeit, über die Selbstauskunftsseite oder die unter Ziffer 1 genannte Kontaktadresse.
10. Datensicherheit
Die Übertragung erfolgt verschlüsselt (TLS/HTTPS). Der private Verwaltungslink eines Betriebs und ebenso der persönliche Jugendcheck-Link einer teilnehmenden Person ersetzen jeweils ein Passwort und sollten entsprechend vertraulich behandelt werden – wer einen solchen Link kennt, kann die zugehörigen Daten einsehen bzw. (beim Jugendcheck-Link) löschen. Formulare sind, soweit technisch vorgesehen, gegen Fälschung abgesichert.
11. Rechte der betroffenen Personen
Sie haben nach der DSGVO das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten. Bei einer auf Einwilligung gestützten Verarbeitung können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt davon unberührt. Wenden Sie sich hierzu an die unter Ziffer 1 genannte Kontaktadresse. Teilnehmende des Jugendchecks 14D können Auskunft, Freigabe-Widerruf und Löschung zusätzlich unmittelbar selbst über ihre Selbstauskunftsseite ("Meine Daten", erreichbar über den eigenen Jugendcheck-Link) ausüben, ohne den Umweg über die Kontaktadresse.
Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde. Zuständig ist – dem Sitz der Verantwortlichen in Bremerhaven entsprechend – die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit der Freien Hansestadt Bremen, Georgstraße 122–124, 27570 Bremerhaven.
12. Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Diese Datenschutzerklärung wird bei Änderungen von STARTKLAR oder der eingesetzten Dienste entsprechend aktualisiert. Es gilt jeweils die auf dieser Seite abrufbare Fassung.